Möglichkeit 1:
Eltern können die Heilpädagogische Förderung aus der eigenen Tasche bezahlen.
Möglichkeit 2:
Bei bestimmten Vorrausetzungen tritt für die heilpädagogische Maßnahme entweder:
die Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) XII
oder die Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII in Kraft.
Auf Anfrage erfahren Sie, ob und wie in Ihrem Fall die Finanzierung von öffentlichen
Trägern, wie vom Jugend- oder Sozialamt übernommen werden kann.


„Das Individuum trägt in sich selbst ein ungeheueres Potenzial zur Selbsterkenntnis und zur Veränderung seines Selbstkonzeptes,
seiner Einstellungen und seines selbstbestimmten Verhaltens. Dieses Potenzial kann freigesetzt werden, wenn es gelingt, ein
definiertes Klima förderlicher Einstellungen zu schaffen"
Carl Rogers, Psychologe, 1902-1987