Wer zahlt?

Für die Kosten kommen unterschiedliche Leistungsträger auf.

Das Jugend- oder Sozialamt übernimmt die Finanzierung - bei bestimmten Voraussetzungen:

  • als Jugendhilfeleistungen 
  • als Hilfen zur Erziehung 
  • als Eingliederungshilfe

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) erbringt die Leistungen für Heilpädagogische Frühförderung:

  • als Eingliederungshilfe für noch nicht eingeschulte Kinder 


In Einzelfällen zahlt die Krankenkasse.
Selbstzahlung ist ebenfalls möglich.



Auf Anfrage erfahren Sie, wie die Finanzierung in Ihrem Fall geregelt werden kann.
Ein erstes Beratungsgespräch ist kostenfrei.

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