Privat oder Staat: Wer zahlt?

Möglichkeit 1:
Eltern können die Heilpädagogische Förderung aus der eigenen Tasche bezahlen.

Möglichkeit 2:
Bei bestimmten Vorrausetzungen tritt für die heilpädagogische Maßnahme entweder:
die Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) XII
oder die Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII in Kraft.
Auf Anfrage erfahren Sie, ob und wie in Ihrem Fall die Finanzierung von öffentlichen Trägern, wie vom Jugend- oder Sozialamt übernommen werden kann.

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